Jeder Arbeitgeber ist gemäß Arbeitnehmerschutzgesetzt verpflichtet, die Sicherheit der Arbeitnehmer ständig zu verbessern. So schreibt das AschG unter anderem die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren am Arbeitsplatz, sowie die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Hausbesorgern und Hausbetreuern zumindest alle 2 Jahre zwingend vor.

Unser spezialisiertes Team führt für Sie die dafür notwendigen Arbeitsplatzevaluierungen durch und dokumentiert dies (diese Dokumente sind auf Verlangen des Arbeitsinspektors vorzuweisen).

 
Die Objektsicherheit umfasst folgende Leistungen:
 
  1. Durchführung der für den Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend vorgeschriebenen Gefahrenerhebung und deren gesetzeskonforme Dokumentation
  2. Erstellen der spezifischen Sicherheitsdokumentation, Risikobeurteilung sowie Festlegung der erforderlichen Maßnahmen
  3. Erstellen aller notwendigen Sicherheits-, Gesundheits- u. Evaluierungsdokumente
  4. Durchführung der vorgeschriebenen Unterweisung Ihrer Arbeitnehmer und die Erstellung der hierzu erforderlichen Dokumentation
  5. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen regelmäßig durchzuführenden Nachüberprüfungen
  6. Die gesetzlich vorgeschriebene wiederkehrende Überprüfung etwaiger vorhandener Personenschutzausrüstungen (PSA), wie Sicherheitsgurt für die Fensterreinigung u. ä. sowie erstellen des erforderlichen Prüfberichtes